§1 Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote der rzweis GmbH & Co. KG (nachfolgend: „rzweis“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als vom Kunden angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen unabhängig davon, ob das Vertragsangebot vom Kunden oder von rzweis ausgeht. Abweichungen von diesen Geschäfts-bedingungen sind nur wirksam, wenn rzweis sie schriftlich bestätigt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen rzweis und dem Kunden.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von rzweis sind freibleibend; der Kunde ist an seinen Auftrag vier Wochen seit dessen Eingang bei rzweis gebunden. Annahmeerklärung und sämtliche Auftrags-erteilungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch rzweis (wobei E-Mail- und Fax-Form ausreichen), es sei denn, ein schriftliches Angebot von rzweis wird unverändert angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung.
§3 Leistungsumfang
Der Umfang der von rzweis zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen. Wartungsleistungen sind nur Bestandteil des Vertrages, soweit die Parteien es schriftlich vereinbaren. Wenn die Aufstellung und Einrichtung gelieferter Produkte nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt diese durch den Kunden und auf seine Kosten. Müssen durch rzweis Ersatzteile geliefert und/oder eingebaut werden, ist rzweis berechtigt, bauartgleiche Teile zu verwenden. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsausführung angefallene Entgeltforderungen Dritter. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiter berechnet wird, kann rzweis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Nettoauftragswertes erheben. Die Vergütung von rzweis erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich sind die jeweils zur Zeit der Auftragsvereinbarung gültigen Vergütungssätze. Haben die Parteien keine ausdrücklichen Vereinbarungen über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung vom Kunden den Umständen nach nur gegen Vergütung erwartet werden durfte, ist der Kunde verpflichtet, die übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von rzweis für diese Leistung verlangten Vergütungssätze als üblich. Termine, durch die rzweis ohne Mahnung in Verzug gerät, sind stets schriftlich festzulegen und als solche zu bezeichnen. Die Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen des Kunden an diesen erfolgt auf dessen Gefahr und Rechnung.
§4 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt rzweis mindestens einen sachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung, der mit den zur reibungslosen Durchführung erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist. Der Ansprechpartner muss die erforderlichen Entscheidungen entweder selbst treffen oder kurzfristig herbeiführen können. Er muss rzweis auf eigene Kosten alle für die Auftragsdurchführung nötigen Materialien, Daten und Dokumentationen von Format und Zeitpunkt her so zur Verfügung stellen, dass sie die Vertragsausführung nicht behindern, sondern fördern.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind ohne Abzug zu leisten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Kaufpreise sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen, Vergütungen für werkvertragliche Leistungen innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme durch den Kunden. Werden Teilleistungen erbracht, ist rzweis zur Teil-Fakturierung berechtigt. Dem Erhalt der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde diese unberechtigt verweigert. Mietzinsen, Lizenzgebühren und Leasingraten sind jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts zu entrichten, nach dem sie bemessen sind. Ist kein Zeitabschnitt vereinbart, gilt eine monatliche Zahlungsweise. Im Übrigen sind Entgelte jedenfalls spätestens zehn Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto von rzweis eingegangen ist oder bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist.
§6 Abweichende Vertragsbedingungen (VOB)
Soweit Leistungen erbracht werden, für die die Geltung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) vereinbart wird, gelten die vereinbarten Bestimmungen der VOB/B hinsichtlich der Leistungen, die sie betreffen, ausschließlich.
§7 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kommt nach Ablauf der in §5 genannten Zahlungsfrist in Verzug. rzweis ist berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, im Übrigen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. rzweis ist bei Verzug berechtigt, ihre noch ausstehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§8 Eigentumsvor behalt
rzweis behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die gelieferte Ware selbst bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware unterrichtet der Kunde rzweis unverzüglich. Der Kunde überreicht dazu die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Die Unterrichtungspflicht besteht auch bei Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde Dritte bereits im Vorhinein auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer
Intervention von rzweis trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Der Kunde tritt im Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche von rzweis aus der Geschäftsbeziehung die dem Kunden aus der Weiterveräußerung bzw. Vermietung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber ab. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache ist rzweis Hersteller der neuen Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche von rzweis gegen den Kunden um mehr als zwanzig Prozent, so gibt rzweis auf Verlangen des Kunden und nach Wahl von rzweis Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.
§9 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. Die Rüge erkennbarer Mängel muss spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eintreffen der Ware bzw. Abnahme der Leistung bzw. Beendigung der Dienstleistung geltend gemacht werden. Die Rüge versteckter Mängel ist nur rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entdeckung geltend gemacht wird. Ein Mangel liegt nicht vor, soweit rzweis gem. Vorlagen, Vorgaben oder mit Genehmigung des Kunden gehandelt hat.
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, ist nicht Aufgabe von rzweis. Sie haftet folglich nicht für die rechtliche Zulässigkeit oder mögliche Verletzungen der Rechte Dritter durch von ihr geschaffene Werke, erbrachte Dienstleistungen usw.
(2) Soweit ein von rzweis zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist diese nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nicht zu vertreten sind Leistungsverzögerungen aufgrund nicht rechtzeitiger Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Kunden. Wird eine Sache vereinbarungsgemäß an den Kunden, der nicht Verbraucher ist, versandt, geht die Gefahr auf den Kunden über,
so bald rzweis die Sendung an einen zur Ausführung der Versendung angemessen ausgewählten Dritten übergeben hat.
(3) Schlägt die gewählte Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar, wird sie von rzweis verweigert oder verzögert sie sich über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die rzweis zu vertreten hat, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Mängel an Teillieferungen berechtigen den Kunden jedoch nur dann zum Rücktritt vom Gesamtvertrag, wenn die übrigen Teillieferungen für ihn nicht von Interesse sind.
(4) Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes bzw. Abschluss der Dienstleistung. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung, bei einer Verletzung von Garantien oder in den Fällen der §§438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
(5) Sofern rzweis im Rahmen des Unternehmerrückgriffs zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen der§§ 478, 479 BGB.
(6) Für Mängelansprüche, die auf Schadensersatzgerichtet sind, gilt zudem die Regelung des §10.
§10 Begrenzung von Schadensersatzansprüchen
(1) Schadensersatzansprüche gegen rzweis oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässigen Verletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Die Haftung für leichtfahrlässige Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Schadensersatzansprüche gegen rzweis oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren außer in den Fällen des §438 Abs. 1 Nr.2 BGB und des § 634a Abs.
1 Nr. 2 BGB bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ein Jahr nach ihrer Entstehung.
(3) Für leicht fahrlässig verursachte Verzugsschäden wird die Haftung auf 5% des Wertes der betroffenen Ware bzw. Leistung beschränkt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet rzweis insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen in angemessenem Umfang durchzuführen.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6) Sofern rzweis oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften, gelten jene Bestimmungen vorrangig. Für einen Innenausgleich nach §5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
(7) Die vorstehenden Grundsätze begrenzen auch jegliche Vertragsstrafenansprüche des Kunden, etwa aus seinen Einkaufsbedingungen.
§11 Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag im Falle von Kauf- oder Dienstleistungserträgen vor Lieferung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung, so hat er zehn Prozent der Auftragssumme an rzweis zu zahlen, wenn er nicht nachweist, dass rzweis geringere Kosten entstanden sind. rzweis ist berechtigt nachzuweisen, dass ihr höhere Kosten entstanden sind. Diese trägt dann der Kunde.
§12 Rücktritt
rzweis ist berechtigt, im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. rzweis ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
§13 Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit rzweis erforderlich ist. rzweis ist insbesondere berechtigt, Kundendaten an Dienstleistungspartner weiterzugeben, wenn es die Auftragsabwicklung erfordert. Zu an-
deren Zwecken werden die Kundendaten nicht weitergegeben. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. rzweis verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist. Die Parteien verwenden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhalten, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, sind sie vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Durchführung des Vertrages bestehen. rzweis ist berechtigt, in Zusammenarbeit mit dem Kunden mit dem Auftragsgegenstand an Design-Wettbewerben teilzunehmen.
Ferner darf rzweis den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein Entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
§14 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und eines Zeitraums von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von rzweis abzuwerben. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von rzweis nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
§15 Urheber- und Nutzungsrecht
Sämtliche Vorarbeiten und Arbeitsergebnisse von rzweis werden zwischen den Parteien als urheberrechtsfähige Werke i.S.d. § 3 UrhG behandelt, auch wenn im Einzelfall die dafür erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Grundsätzlich gilt jedenfalls für alle Vorarbeiten und Arbeitsergebnisse, dass Nutzungsrechte – auch nach Aushändigung an den Kunden bei rzweis verbleiben, soweit sie nicht schriftlich übertragen werden bzw. sich die Pflicht dazu aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und vollständige Zahlung dafür erfolgt ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen und hat rzweis das Recht, auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
§16 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Kiel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Es bleibt rzweis vorbehalten, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
§17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand dieser AGB: Februar 2025
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Auftragsvergaben (nachfolgend kurz „Bestellungen“) der rzweis GmbH & Co. KG, Düvelsbeker Weg 11, 24105 Kiel, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 BGB (nachfolgend „Lieferanten“). Sie sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen schriftlich zu. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehen der oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten dessen Lieferung vorbehaltlos annehmen. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§2 Vertragsschluss und Angebotsunterlagen
Der Lieferant kann unsere Bestellung nur innerhalb von zwei Wochen annehmen. Anderenfalls gilt die Bestellung als nicht angenommen. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind ausschließlich für unsere Bestellung zu verwenden und nach Abwicklung der Bestellung unverzüglich an uns zurückzugeben.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, schließt der Preis alle Kosten der Lieferung einschließlich der Verpackungskosten und etwaiger Kosten der Transportversicherung ein. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Rechnungen bearbeiten wir zügig. Dazu gibt der
Lieferant entsprechend unseren Vorgaben in der Bestellung die dort ausgewiesene Bestellnummer an. Die Folgen der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung trägt der Lieferant, soweit er nicht nachweist, dass er die Folgen nicht zu vertreten hat. Den Kaufpreis zahlen wir, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, innerhalb von vier Wochen nach Lieferung und Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung netto. Erfolgt die Zahlung innerhalb von zwei Wochen, so gewährt der Lieferant uns zwei Prozent Skonto.
§4 Erfüllungsort, Lieferung und Verzug
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, wenn sich nicht aus der Bestellung etwas anderes ergibt. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung erfolgt die Lieferung frei Haus. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen unsere Bestellnummer anzugeben. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Lieferant verpflichtet sich, uns unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Das Gleiche gilt, wenn dem Lieferanten Umstände erkennbar werden, die begründete Zweifel an der Einhaltung der Lieferfrist begründen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Dem Lieferanten steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht stehen uns in dem gesetzlichen Umfang zu.
§6 Mängeluntersuchung und Mängelhaftung
Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen und festgestellte Abweichungen zu rügen. Eine Rüge ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von acht Arbeitstagen ab Wareneingang – bei versteckten Mängeln ab Entdeckung – beim Lieferanten eingeht.
Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns uneingeschränkt und ungekürzt zu. In jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt vorbehalten. Bei Gefahr im Verzug oder bei besonderer Eilbedürftigkeit sind wir berechtigt, die Mängelbeseitigung selbst und auf Kosten des Lieferanten durchzuführen. In diesem Fall setzen wir den Lieferanten unverzüglich von der Selbstvornahme in Kenntnis. Die Kosten der Selbstvornahme trägt der Lieferant dann nicht, wenn er nachweist, dass er keine Mängelbeseitigung schuldete und keine Eilbedürftigkeit vorlag.
§7 Abnahme
Haben wir eine werkvertragliche Leistung bestellt, so trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Werkes bis zur Abnahme der Auftragnehmer. Die Abnahme erfolgt durch Gegenzeichnung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls durch uns. Bei nicht nur unerheblichen Funktionsstörungen sind wir berechtigt, die Abnahme zu verweigern.
§8 Kündigung
Bei Verträgen, die mehrere Teilleistungen oder Teillieferungen vorsehen, sind wir berechtigt, den Vertrag bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit zu kündigen, es sei denn die Kündigung stellt für den Lieferanten eine unzumutbare Härte dar. Eine unzumutbare Härte liegt nicht in dem entgangenen Gewinn der Lieferanten, der sich auf noch nicht erbrachte Teilleistungen bezieht. Aufwendungen und anteiliger Gewinn für bereits erbrachte Leistungen sind von uns zu ersetzen.
§9 Geheimhaltung
Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Informationen über uns, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch uns offengelegt werden.
§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.